AGBs

Anhand dieser AGB‘S möchten wir Ihnen mit vollständiger Transparenz, auch im Hinblick unserer Honorarabrechnung begegnen, so dass Sie keine Überraschungen erleben müssen. Die AGB ́s regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die aktuellen Preise für eine osteopathische Behandlung entnehmen Sie bitte der aktuellen Homepage. Planen Sie für die Behandlung bitte mit 40-60 Minuten. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass Ihr(e) Therapeut(in) eine längere Zeitspanne bis zu 90 Minuten benötigt. Dieses wird persönlich mit Ihnen im Vorfeld abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass die osteopathische Behandlung keine Wellnessdienstleistung ist, die einem festgesetzten Behandlungszeitraum unterliegt. Die Behandlung kann nach einigen Behandlungstechniken im Sinne der Gesundheit beendet werden, da ansonsten Irritationen hervorgerufen werden können, die den Behandlungsverlauf stören. Die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstat- tungen sind unterschiedlich geregelt. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen folgen dem Vorstoß der Techniker Krankenkasse (TK), welche im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen übernimmt. Dies gilt für 3-6 Behandlungen pro Kalenderjahr. Hierfür verlangen manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch veranlasst ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Bitte fragen Sie im Zweifel im Vorfeld bei Ihrer Kasse nach, wie diese es handhabt. In jedem Fall Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist eine qualifizierte Ausbildung der Therapeuten. Wir erfüllen die von der TK, DAK, Knappschaft, etc. geforderten Qualitätsstandards. Gesetzlich Versicherte Patienten haben auch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Die daraus resultierende Kostenübernahme richtet sich ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und ist eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer privaten Zusatzversicherung. Patienten, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten in der Regel ebenfalls eine anteilige Kostenübernahme nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1989(GebüH) . Auch bei Ihnen ist diese abhängig vom gewählten Tarif und wiederum ausschließlich eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und der privaten Krankenkasse. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten Ihren Versicherer oder lesen Sie aufmerksam die Vertragsunterlagen. Einmal geschlossene Verträge sind rechtsgültig. Einzelne, im Vorfeld eingeschlossene Leistungen können nicht willkürlich seitens der Krankenkasse aufgekündigt werden. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt bei Privatpatienten sowie gesetzlich Versicherten gleich. Sie erhalten von uns eine Heilpraktikerrechnung über die Behandlungen, die Sie zunächst selbst bezahlen. Zur Erstattung des entsprechenden Anteiles reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sollten Sie Versicherter einer Krankenkasse sein, die keine anteilige Kostenübernahmeregelung hat, erhalten Sie ebenfalls eine Heilpraktikerrechnung. Sie verpflichten sich auch zur Zahlung von Beträgen, die nicht von Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle erstattet werden. Alle Behandlungen können per Rechnung oder sofort per Barzahlung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verzug gesetzt, einschließlich der Mahngebühren in Höhe von € 5,00 je Mahnung und der Verzugszinsen, §§280, 286 I, 288 BGB. Wenn Sie einen Termin in unserer Terminpraxis online buchen, so erhalten Sie immer eine E-Mail. Nur wenn Sie die Bestätigungs-Email erhalten haben, können wir Ihren Termin garantieren. Selbstverständlich kann in Ihrer Planung auch einmal etwas dazwischenkommen und Sie können einen vereinbarten Termin nicht einhalten. Sofern Sie uns 24 Werktagsstunden zuvor davon in Kenntnis setzen, stornieren wir den Termin kostenfrei und bieten Ihnen einen Ersatztermin an. Kurzfristig bis gar nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider mit einer Ausfallgebühr in Höhe von € 80,00 (Osteopathie) in Rechnung stellen, da wir diese Zeit fest für Sie eingeplant haben. Ausschließlich ein unverschuldetes Nichterscheinen durch eine nachweisbare plötzliche Erkrankung wird hierfür als Grund anerkannt. Anmerkung: Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet, dass wir nur die Möglichkeit bis 24 Werktagsstunden haben, den Termin anderweitig zu belegen. Eine Behandlungszeit von ca. 40 – 60 Minuten muss auch für einen einspringenden Patienten von der Warteliste organisiert werden. Diese Vereinbarung dient zudem nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. Nach § 615 BGB wird Ihnen die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht eingehalten und abgesagt wird. Der, oder die TherapeutIn ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann (insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht zutreffend oder lückenhaft mitteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt), es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.